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Unterstützung bei Schwangerschaft mit häuslicher Pflege

 

Als werdende Mutter haben Sie
einen Anspruch auf häusliche Pflege

Qualifizierte Pflegekräfte von Pflegedienst City helfen Ihnen mit dem Haushalt und
kümmern sich um die im Haushalt lebenden Kinder, soweit es im Rahmen Ihrer
Schwangerschaft erforderlich ist.

Was umfasst eine häusliche Pflege für die Schwangere?

Einkaufen von Lebensmittel, Zubereiten der Mahlzeiten

Reinigungsarbeiten: Aufräumen, Putzen der Wohnung

Waschen der Wäsche

Betreuung der – falls vorhanden – im Haushalt lebenden Kinder

Bei schweren Schwangerschaftsbeschwerden oder starken Entbindungsfolgen können Sie auch Behandlungspflege beanspruchen

Wann steht Ihnen eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
zu?

N

Ihnen droht ein Früh- oder Fehlgeburt und vom Arzt wird eine Bettruhe verordnet

N

Weiterführung des Haushalts ist nicht mehr möglich

N

Keine andere, im Haushalt lebende, Person kann den Haushalt weiterführen

N

Ihnen steht das ärztliche Beschäftigungsverbot zu, da das Arbeiten Ihrer Gesundheit oder Gesundheit Ihres Kindes gefährdet

Eine Haushaltshilfe kann auch schon vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn durch die Schwangerschaft eine Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, z.B. wenn eine Bettruhe nötig ist, um eine Fehlgeburt zu vermeiden

N

Voraussetzung ist, dass ein ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes vorliegt, welches die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft bestätigt

N

Ist die häusliche Pflege im Rahmen einer Schwangerschaft oder Entbindung für Sie erforderlich, wird die ärztliche Verordnung an Ihre Krankenkasse weitergeleitet

N

Sollte Ihre Krankenkasse einen ärztlich verordneten Anspruch an die gesetzliche Haushaltshilfe akzeptieren, werden vom Pflegedienst City alle notwendigen Dokumentation vorbereitet

N

Sie erhalten von uns die vorgeschriebenen Haushaltshilfeleistungen

Wie ist eine Haushaltshilfe zu beantragen?

Für die Leistung der häuslichen Pflege gibt es grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung. Das bedeutet, dass die Leistung von der Krankenversicherung solange gewährt wird, wie sie von einem Arzt oder einer Hebamme als notwendig erachtet wird

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt Ihre Krankenkasse
( § 24h SGB V ).

Schwangere leisten bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung keine Zuzahlung zur Haushaltshilfe.

Für werdende Mütter – qualifizierte Pflege

 

Seit über 8 Jahren betreuen qualifizierte Pflegekräfte vom Pflegedienst City über 300 zufriedene Kundinnen, davon auch werdende Mütter. Wir legen einen großen Wert auf Ihr Vertrauen und freuen uns, Sie durch die Schwangerschaft mit unseren Pflegeleistungen zu begleiten.

Lassen Sie sich von uns jetzt kostenlos beraten

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069 94 94 65 50

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