Haushaltshilfe während der Schwangerschaft

Bei Beschwerden, während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, die über das normale Maß hinausgehen, fällt es einem sehr schwer, die Kinder zu betreuen oder den Haushalt wie gewohnt weiterzuführen. Deshalb ist es in diesen Situationen notwendig, eine externe Unterstützung durch professionelle Betreuungskräfte zu erhalten.
Anspruch nach § 24h SGB V auf Zahlungen
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch, soweit sie aufgrund ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Weiterführung des Haushalts nicht vornehmen können und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die Haushaltshilfe wird von Ihrem Hausarzt in Form einer Verordnung erstellt. Diese regelt die Dauer und den täglichen Umfang der Maßnahmen. Danach wird ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.
Natürlich unterstützt unser Team Sie bei der Antragstellung, damit unsere Betreuungskräfte Ihnen zeitig die Haushaltsführung abnehmen können!
Unser Angebot der Haushaltshilfe
Wir übernehmen gerne alle anfallenden Aufgaben im Haushalt:
- Einkäufe für den Alltag
- Reinigung der Wohnung
- Abwaschen
- Wäsche waschen/bügeln
- Betten beziehen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Kinderbetreuung
- Weitere im Haushalt anfallenden Arbeiten
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(069) 949 465 51 (Fax)
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