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Pflegegrad

Das wichtigste im Überblick
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Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

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Pflegegrad 2

Erhebliche ​Beeinträchtigung ​der Selbständigkeit

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Pflegegrad 3

Schwere ​Beeinträchtigung ​der Selbständigkeit

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Pflegegrad 4

Schwerste ​Beeinträchtigung ​der Selbständigkeit

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Pflegegrad 5

Schwerste ​Beeinträchtigung ​der Selbständigkeit
mit besonderen ​Anforderungen an die ​pflegerische Versorgung

Schritte zur beantragung des Pflegegrades

SCHRITT 1

ANTRAG

Zunächst müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Kasse stellen. Diesen können Sie telefonisch oder per Post anfragen.
Viele Krankenkassen bieten auch Online-Formulare auf ihrer Website an. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrags!

SCHRITT 2

VORBEREITUNG AUF DEN HAUSBESUCH

Es ist ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen. Darin halten Sie fest, wann und in welchen Situationen Sie oder Ihr Angehöriger Unterstützung benötigen. Je detaillierter Ihre Einträge sind, desto besser kann der Pflegegrad ermittelt werden. Es ist auch hilfreich, medizinische Vorfälle zu dokumentieren.

SCHRITT 3

DIE PFLEGEBEGUTACHTUNG

Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Rückmeldung von Ihrer Kasse. Zum einen wird in diesem Schreiben der Antragseingang bestätigt und zu anderen mitgeteilt, dass Sie ein Besuch vom Medizinischen und Sozialen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erwartet. Das genaue Datum wird in einem separaten Schreiben mitgeteilt. Der Besuch ist notwendig, um Ihren Zustand zu beurteilen und den Umfang Ihrer Pflege zu bestimmen. Das Treffen dauert in der Regel zwischen 30 und 90 Minuten.

SCHRITT 4

UNTERSTÜTZUNG ERHALTEN

Sie können jemanden zur Pflegebegutachtung einladen, sei es ein Familienmitglied, ein Freund oder auch ein Mitarbeiter unseres Pflegedienstes kann während des Prozesses anwesend sein und Sie unterstützen.

SCHRITT 5

OFFENE KOMMUNIKATION

Sprechen Sie all ihre Probleme offen an, denn nur so kann eine ganzheitliche Begutachtung Ihrer Situation stattfinden.

SCHRITT 6

ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN PFLEGEGRAD

Nach der Begutachtung gibt der MDK eine Empfehlung zur Zuordnung zu einem Pflegegrad ab. Die Pflegekasse richtet sich nach diesem Gutachten und spricht einen Pflegegrad zu oder lehnt den Antrag ab.

Allgemeine Fragen

Wann wird Pflege benötigt?

Der Bedarf an Pflege (Pflegebedürftigkeit) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann in jedem Lebensabschnitt entstehen. Personen gelten als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund ihrer Gesundheit nicht mehr in der Lage sind, ein eigenständiges Leben zu führen und auf Hilfe angewiesen sind. Dies betrifft sowohl physische als auch psychische Einschränkungen, die sie nicht eigenständig ausgleichen können.

Ein wichtiger Faktor ist die Dauerhaftigkeit dieses Zustands, üblicherweise mindestens sechs Monate, sowie dessen Schwere, wie in § 5 des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI) festgelegt.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist eine Bewertung, welche den Pflegebedarf einer Person auf einer Skala von 1 bis 5 einschätzt. Dieser berücksichtigt sowohl körperliche als auch geistige Faktoren, derentwegen ein Mensch pflegebedürftig sein könnte. Wie man in der folgenden Abbildung sehen kann, ist die notwendige Unterstützung beim Pflegegrad 1 am niedrigsten und bei 5 am höchsten.

  • Pflegegrad 1 - geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3 - schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4 - schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5 - schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Warum ist der Pflegegrad wichtig?

Der Pflegegrad ist eine Voraussetzung für das Erhalten von Unterstützungsleistungen der Pflegekasse und somit notwendig für die Ermittlung der Unterstützung und finanziellen Hilfe, welcher einer pflegebedürftigen Person zusteht.

Wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder dem steigenden Alter nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen kann, ist die Person eventuell von den Leistungen der Pflegekasse abhängig und benötigt somit zwingend auch einen Pflegegrad.

Viele Menschen wissen jedoch nicht, wie sie die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können und scheitern an den bürokratischen Hürden des Pflegegrades. Gerne stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite und helfen Ihnen bei der Beantragung. Hierfür können Sie uns telefonisch kontaktieren oder im nächsten Abschnitt einen Überblick über die Beantragung erlangen.

Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt durch eine Begutachtung, entweder durch den MDK oder MEDICPROOF für Privatversicherte, die bequem bei Ihnen zu Hause stattfindet.

Die Pflegebedürftigkeit wird anhand einer Bewertungstabelle von 0 bis 100 Punkten festgelegt. Wenn weniger als 12,5 Punkte erreicht werden, wird kein Pflegegrad zugeteilt. Die maximalen 100 Punkte setzen sich aus sechs relevanten Themenfeldern zusammen, die unterschiedlich gewichtet werden.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner!

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