Kostenlose Haushaltshilfe bei Schwangerschaft in Frankfurt – Anspruch und Beantragung
28.04.2026
Wenn Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft oder nach der Entbindung nicht schaffen, können Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Grundlage ist § 24h SGB V. Die Entscheidung über den Anspruch trifft Ihre Krankenkasse auf Basis einer ärztlichen Bescheinigung.
Wann kommt Haushaltshilfe für Schwangere in Betracht?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere Person im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann. Genau diese beiden Punkte sind für § 24h SGB V entscheidend.
Das kann zum Beispiel relevant sein, wenn körperliche Schonung medizinisch notwendig ist, wenn Beschwerden den Alltag deutlich einschränken oder wenn Sie sich nach der Geburt noch nicht ausreichend belasten können. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, prüft die Krankenkasse.
Eine Mehrlingsgeburt, ein Kaiserschnitt oder weitere kleine Kinder im Haushalt können die Situation zusätzlich erschweren. Ein automatischer Anspruch allein aus diesen Umständen lässt sich aber nicht pauschal ableiten. Maßgeblich bleibt die ärztlich bescheinigte Notwendigkeit im Einzelfall.
Was übernimmt eine Haushaltshilfe?
Haushaltshilfe bedeutet praktische Entlastung im Alltag. Sie hilft dort, wo der Haushalt sonst liegen bleiben würde.
- Wohnung sauber halten und den Alltag im Haushalt stabilisieren.
- Wäsche waschen, trocknen und zusammenlegen.
- Einkäufe für den täglichen Bedarf erledigen.
- Einfache Mahlzeiten vorbereiten.
- Den Haushalt so unterstützen, dass Sie sich körperlich entlasten können.
Welche Aufgaben konkret übernommen werden, richtet sich nach dem genehmigten Bedarf. Entscheidend ist nicht ein pauschales Leistungspaket, sondern was in Ihrer Situation erforderlich und bewilligt ist.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag läuft nicht über den Pflegedienst, sondern über Ihre Krankenkasse. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe.
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Bescheinigung aus.
- Sie reichen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Die Krankenkasse prüft die Unterlagen und entscheidet über die Bewilligung.
- Nach der Genehmigung erbringen wir die Haushaltshilfe bei Ihnen zu Hause.
Für den Antrag wird die IK-Nummer von dem Pflegedienst benötigt.
Was der Pflegedienst City in Frankfurt, Darmstadt und Hanau anbietet
Wenn Ihre Krankenkasse die Haushaltshilfe bewilligt hat, kommen wir zu Ihnen nach Hause. Dort unterstützen wir Sie bei den Aufgaben, die Sie vorübergehend nicht selbst schaffen.
Dazu gehören typische hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Alltag. So bleibt Ihr Haushalt versorgt, und Sie werden in einer anstrengenden Zeit entlastet.
Wir sind für Familien in Frankfurt, Darmstadt, Hanau und im gesamten Rhein-Main Gebiet aktiv. Nach der Bewilligung stimmen wir den Start der Hilfe mit Ihnen ab.
Schreiben Sie uns und wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte schnellstmöglich!