Pflegende Angehörige entlasten: Angebote und Unterstützung in Frankfurt und Darmstadt
25.08.2026
Am Anfang sind es vielleicht nur wenige Aufgaben. Sie helfen beim Einkaufen, begleiten Ihre Mutter zum Arzt oder unterstützen beim Anziehen.
Mit der Zeit werden daraus immer mehr Stunden. Viele Angehörige merken erst spät, wie viel Zeit und Kraft die Pflege tatsächlich kostet.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger bestehen. Pflegedienst City unterstützt Familien in Frankfurt, Hanau und Darmstadt bei Fragen zur häuslichen Pflege. Die Informationen entsprechen dem Stand August 2026. Gesetzliche Regelungen können sich ändern.
Pflegende Angehörige müssen nicht alles allein schaffen
Die meisten Angehörigen übernehmen die Pflege aus Verbundenheit. Sie möchten, dass Mutter, Vater oder der Partner möglichst lange zu Hause bleiben kann.
Doch Pflege besteht nicht nur aus einzelnen Handgriffen. Dazu kommen Arzttermine, Medikamente, Einkäufe, Haushalt und organisatorische Aufgaben.
Wenn gleichzeitig Beruf, eigene Familie oder gesundheitliche Einschränkungen dazukommen, kann die Belastung wachsen.
Sie müssen deshalb nicht warten, bis die Pflege zu einer Krise wird. Schon einzelne Aufgaben können abgegeben werden.
Welche Entlastung passt zu Ihrer Situation?
Welche Unterstützung sinnvoll ist, hängt davon ab, was Ihnen im Alltag am meisten Zeit und Kraft kostet.
- Sie brauchen regelmäßig Hilfe bei der Pflege? Eine ambulante Pflege kann bestimmte Aufgaben übernehmen.
- Sie brauchen einige Stunden für sich? Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können infrage kommen.
- Sie benötigen tagsüber regelmäßig Betreuung? Tagespflege kann eine Möglichkeit sein.
- Ihre private Pflegeperson fällt vorübergehend aus? Verhinderungspflege kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden.
- Die Versorgung zu Hause reicht vorübergehend nicht aus? Kurzzeitpflege kann eine zeitlich begrenzte stationäre Lösung sein.
- Sie wissen nicht, welche Leistungen möglich sind? Eine Pflegeberatung kann bei der Orientierung helfen.
Welche Leistungen tatsächlich in Betracht kommen, hängt unter anderem von Pflegegrad, Bedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Über Bewilligung und Erstattung entscheidet die zuständige Pflegekasse oder der jeweilige Kostenträger.
Wenn die tägliche Pflege zu viel wird: Ambulante Pflege
Manchmal ist nicht die gesamte Pflege das Problem. Es sind bestimmte Aufgaben, die Angehörige dauerhaft stark beanspruchen.
Ein ambulanter Pflegedienst kann je nach Leistungsanspruch einzelne Aufgaben der häuslichen Versorgung übernehmen.
Leistungen nach dem SGB XI können beispielsweise im Rahmen der Pflegesachleistungen erbracht werden. Welche Unterstützung möglich ist, hängt vom Pflegegrad und der individuellen Situation ab.
Behandlungspflege wie bestimmte medizinische Maßnahmen erfolgt auf ärztliche Verordnung und nach den Regelungen des SGB V.
So können Angehörige Aufgaben abgeben, ohne die häusliche Versorgung vollständig aus der Hand zu geben.
Pflegedienst City unterstützt Sie dabei, den individuellen Bedarf zu besprechen und passende Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu prüfen.
Wenn Sie nur einige Stunden Entlastung brauchen
Nicht jede Familie benötigt täglich einen Pflegedienst. Manchmal fehlen vor allem einige freie Stunden pro Woche.
Dann können anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag interessant sein.
Dazu können je nach Angebot beispielsweise Betreuung, Alltagsbegleitung oder Unterstützung im Haushalt gehören.
Ein mögliches Beispiel: Ihre Mutter bleibt zu Hause, während eine Betreuungsperson für einige Stunden bei ihr ist. Sie können diese Zeit für einen Einkauf, einen Arzttermin oder Ihre eigene Erholung nutzen.
Welche Angebote in Hessen anerkannt sind, richtet sich nach den landesrechtlichen Voraussetzungen. Nicht jedes private Betreuungsangebot kann automatisch über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Entlastungsbetrag 2026: Bis zu 131 Euro im Monat
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Das entspricht bis zu 1.572 Euro im Jahr. Der Betrag ist zweckgebunden und dient unter anderem der Entlastung pflegender Angehöriger.
Der Entlastungsbetrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Auch bestimmte Aufwendungen für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Leistungen ambulanter Pflegedienste können berücksichtigt werden.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt dabei eine wichtige Einschränkung: Der Entlastungsbetrag kann bei ambulanten Pflegediensten nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung eingesetzt werden.
Der Entlastungsbetrag ist außerdem kein frei verfügbares Geld für Angehörige. Es handelt sich um eine Erstattung bestimmter Aufwendungen.
Welche Leistung anerkannt wird und wie die Erstattung erfolgt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der Pflegekasse.
Wenn Sie den Entlastungsbetrag bisher nicht nutzen, kann es sinnvoll sein, Ihre Möglichkeiten mit der Pflegekasse oder einer Pflegeberatung zu klären.
Pflegegrad 1: Welche Entlastung ist möglich?
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI.
Der Entlastungsbetrag steht jedoch auch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung. Er kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bestimmte anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Das kann besonders interessant sein, wenn noch keine regelmäßige ambulante Pflege notwendig ist, einzelne Aufgaben im Alltag aber bereits schwerfallen.
Welche Angebote konkret genutzt werden können, hängt von deren Anerkennung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Wenn tagsüber regelmäßige Betreuung gebraucht wird: Tagespflege
Manche Angehörige können die Pflege zu Hause grundsätzlich leisten. Schwierig wird es jedoch während des Tages.
Die pflegebedürftige Person braucht Betreuung, während die Angehörigen arbeiten, Termine wahrnehmen oder andere Aufgaben erledigen.
Hier kann Tagespflege eine Möglichkeit sein.
Die pflegebedürftige Person verbringt einen Teil des Tages in einer entsprechenden Einrichtung und kehrt anschließend wieder nach Hause zurück.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 bestehen hierfür eigene Leistungen der Pflegeversicherung. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden.
Welche Kosten übernommen werden, hängt von der konkreten Leistung und den gesetzlichen Regelungen ab. Unterkunft und Verpflegung werden nicht automatisch vollständig von der Pflegeversicherung übernommen.
Wenn die Pflegeperson Urlaub oder eine Pause braucht: Verhinderungspflege
Auch Angehörige brauchen freie Zeit. Eine private Pflegeperson kann krank werden, verreisen oder einen wichtigen Termin haben.
Wenn die Pflege vorübergehend von einer anderen Person übernommen wird, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Verhinderungspflege genutzt werden.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 stehen 2026 insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr für beide Leistungsarten zur Verfügung.
Das bedeutet: Die 3.539 Euro stehen nicht jeweils für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Bereits genutzte Beträge reduzieren den verbleibenden gemeinsamen Jahresbetrag.
Verhinderungspflege kann auch zeitweise genutzt werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist eine stundenweise Ersatzpflege möglich.
Mehr über die Kombination beider Leistungen erfahren Sie in unserem Ratgeber Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren.
Wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht reicht: Kurzzeitpflege
Manchmal reicht eine stundenweise Entlastung nicht aus.
Das kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein. Auch eine vorübergehende Veränderung des Pflegebedarfs kann die häusliche Versorgung erschweren.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann dann Kurzzeitpflege infrage kommen.
Sie ermöglicht eine zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung. Danach kann die Rückkehr nach Hause vorbereitet und die weitere Versorgung geplant werden.
Auch die Kurzzeitpflege wird bei Pflegegrad 2 bis 5 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege berücksichtigt.
Wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten nach einem Krankenhausaufenthalt bestehen, finden Sie weitere Informationen in unserem Ratgeber zur Pflege nach dem Krankenhaus.
Pflegeberatung: Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen
Viele Angehörige kennen einzelne Leistungen. Schwieriger ist oft die Frage, wie diese Möglichkeiten zusammenpassen.
Eine Pflegeberatung kann helfen, den Unterstützungsbedarf zu sortieren und mögliche Leistungen zu besprechen.
Sie können beispielsweise klären:
- Welche Aufgaben sind im Alltag besonders belastend?
- Welcher Pflegegrad liegt vor?
- Welche Leistungen der Pflegeversicherung könnten infrage kommen?
- Welche Angebote gibt es in Ihrer Region?
- Welche Anträge oder Nachweise werden benötigt?
Eine Beratung ersetzt nicht die Entscheidung der Pflegekasse. Sie kann Ihnen jedoch helfen, die nächsten Schritte besser zu verstehen.
Pflegekurse: Mehr Sicherheit bei der häuslichen Pflege
Viele Angehörige lernen die Pflege Schritt für Schritt. Gerade bei neuen Pflegesituationen können praktische Fragen entstehen.
Pflegekurse vermitteln Kenntnisse rund um die häusliche Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Schulungen in der häuslichen Umgebung möglich.
Das kann Angehörigen mehr Sicherheit bei bestimmten Pflegesituationen geben.
Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über passende Pflegekurse und Schulungsangebote.
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung können den Alltag erleichtern
Manchmal liegt die Belastung nicht nur in der Pflege selbst. Auch die Wohnung kann bestimmte Aufgaben unnötig schwierig machen.
Je nach Situation können Hilfsmittel oder Anpassungen des Wohnumfelds infrage kommen.
Dazu können beispielsweise ein Hausnotruf, Pflegehilfsmittel oder Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit gehören.
Ob eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Hilfsmittel und der gesetzlichen Grundlage ab.
Je nach Leistung kann die Krankenversicherung oder Pflegekasse zuständig sein.
Auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein.
Welche Leistung im Einzelfall infrage kommt, entscheidet der zuständige Kostenträger.
Wann sollten Angehörige Unterstützung suchen?
Sie müssen nicht warten, bis die Pflege zu einer Krise wird.
Eine Beratung kann bereits sinnvoll sein, wenn einzelne Aufgaben regelmäßig zu viel werden.
Typische Hinweise können sein:
- Sie können Pflege und Beruf nur noch schwer miteinander vereinbaren.
- Sie haben kaum noch Zeit für sich selbst oder Ihre Familie.
- Die pflegebedürftige Person benötigt zunehmend Unterstützung.
- Arzttermine und organisatorische Aufgaben werden zu viel.
- Sie sind unsicher, welche Leistungen beantragt werden können.
- Die bisherige Versorgung funktioniert im Alltag nicht mehr gut.
Professionelle Unterstützung bedeutet dabei nicht automatisch, dass jemand die gesamte Pflege übernimmt.
Oft geht es zunächst darum, einzelne Aufgaben sinnvoll zu verteilen.
Zwei Beispiele aus dem Pflegealltag
Beispiel 1: Die Tochter übernimmt immer mehr Aufgaben
Frau S. unterstützt ihre Mutter täglich. Sie hilft beim Einkaufen, begleitet sie zu Arztterminen und übernimmt zunehmend Aufgaben bei der Versorgung.
Zusätzlich arbeitet sie in Teilzeit. Für eigene Termine bleibt kaum noch Zeit.
Bei einer Beratung wird zunächst betrachtet, welche Aufgaben besonders viel Zeit beanspruchen.
Je nach Pflegegrad können beispielsweise ambulante Pflege oder anerkannte Unterstützungsangebote infrage kommen.
Die Familie entscheidet anschließend, welche Unterstützung im Alltag tatsächlich hilfreich ist.
Beispiel 2: Der Ehemann braucht regelmäßig einige Stunden für sich
Herr B. pflegt seine Ehefrau zu Hause. Die Versorgung funktioniert grundsätzlich gut.
Er möchte jedoch einmal pro Woche mehrere Stunden für Einkäufe, eigene Termine und Erholung nutzen.
In dieser Situation können stundenweise Betreuungsangebote oder andere anerkannte Unterstützungsangebote eine Möglichkeit sein.
Ob der Entlastungsbetrag dafür eingesetzt werden kann, hängt von der Anerkennung des konkreten Angebots und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Wie Pflegedienst City pflegende Angehörige unterstützt
Wenn Angehörige Unterstützung suchen, ist zunächst wichtig zu klären, welche Aufgaben tatsächlich abgegeben werden sollen.
Pflegedienst City unterstützt Sie dabei, Ihren individuellen Unterstützungsbedarf zu besprechen und passende Möglichkeiten für die häusliche Versorgung zu prüfen.
Je nach Situation können ambulante Pflege, Betreuung oder weitere Leistungen der Pflegeversicherung eine Rolle spielen.
Wir unterstützen Sie auch bei der Planung und Auswahl geeigneter Unterstützung. Die Bewilligung und Erstattung von Leistungen erfolgt durch die zuständige Pflegekasse oder den jeweiligen Kostenträger.
Wenn sich der Unterstützungsbedarf deutlich verändert hat, kann außerdem eine Höherstufung des Pflegegrades relevant sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Höherstufung des Pflegegrades.
Wenn Sie in Frankfurt, Hanau oder Darmstadt leben, erklären wir Ihnen gern, welche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für Ihre Situation infrage kommen.
Häufige Fragen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?
Je nach Situation können Pflegeberatung, ambulante Pflege, Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegekurse und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag infrage kommen.
Welche Leistungen möglich sind, hängt insbesondere vom Pflegegrad, dem individuellen Bedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Wie viel Entlastungsbetrag gibt es 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Das entspricht bis zu 1.572 Euro im Jahr.
Der Betrag ist zweckgebunden. Er kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bestimmte Leistungen eingesetzt werden. Eine Auszahlung zur freien Verwendung durch Angehörige ist nicht vorgesehen.
Kann ich den Entlastungsbetrag für einen Pflegedienst nutzen?
Ja, unter den gesetzlichen Voraussetzungen können bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste über den Entlastungsbetrag berücksichtigt werden.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt jedoch eine wichtige Einschränkung: Leistungen im Bereich der Selbstversorgung können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Kann ein Pflegedienst pflegende Angehörige entlasten?
Ja. Ein ambulanter Pflegedienst kann je nach Leistungsanspruch bestimmte Aufgaben der häuslichen Versorgung übernehmen.
Leistungen nach SGB XI und Behandlungspflege nach SGB V haben unterschiedliche Voraussetzungen. Behandlungspflege erfolgt auf ärztliche Verordnung.
Wo bekomme ich Pflegeberatung in Frankfurt oder Darmstadt?
Eine Pflegeberatung erhalten Sie unter anderem über Ihre Pflegekasse oder einen zuständigen Pflegestützpunkt.
Auch ein ambulanter Pflegedienst kann Fragen zur häuslichen Versorgung und zu möglichen Unterstützungsleistungen besprechen. Über Bewilligung und Erstattung entscheidet jedoch die zuständige Pflegekasse oder der jeweilige Kostenträger.
Fazit: Entlastung muss nicht bedeuten, die Pflege abzugeben
Pflegende Angehörige müssen die Versorgung nicht vollständig allein bewältigen.
Manchmal reicht bereits Unterstützung bei einzelnen Aufgaben. In anderen Situationen kann eine regelmäßige ambulante Pflege, Tagespflege oder zeitweise Ersatzversorgung sinnvoll sein.
Wichtig ist, die Möglichkeiten passend zur eigenen Situation zu prüfen.
Beträge, Ansprüche und Fristen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und können sich ändern. Die Pflegekasse entscheidet über die Bewilligung und Erstattung der jeweiligen Leistungen.
Wenn Sie frühzeitig Unterstützung suchen, können Sie gemeinsam mit Fachleuten überlegen, welche Aufgaben Sie weiterhin selbst übernehmen möchten und wo Entlastung sinnvoll ist.
Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder andere zuständige Stellen. Beträge, Ansprüche und Fristen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und können sich ändern.
Autor: Pflegeberatung Pflegedienst City, examinierte Pflegefachkräfte mit Erfahrung in Frankfurt, Hanau und Darmstadt.
Fachlich geprüft: August 2026
Mehr über unsere Standorte finden Sie auf Pflegedienst City Frankfurt, Pflegedienst City Hanau und Pflegedienst City Darmstadt.