Ratgeber

Hilfsmittel zu Hause in Frankfurt, Darmstadt und Hanau: Pflegebett, Badelift etc. richtig beantragen und sicher nutzen

06.08.2026

Hilfsmittel zu Hause in Frankfurt, Darmstadt und Hanau: Pflegebett, Badelift etc. richtig beantragen und sicher nutzen

Wer zu Hause gepflegt wird, möchte möglichst lange selbstständig bleiben. Passende Hilfsmittel können den Alltag erleichtern, die Sicherheit erhöhen und pflegende Angehörige entlasten. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, welche Hilfsmittel infrage kommen, wie die Beantragung abläuft oder welche Kosten übernommen werden.

Ob in Frankfurt, Darmstadt oder Hanau: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln gelten bundesweit. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Hilfsmittel häufig eingesetzt werden, wie die Beantragung funktioniert und worauf Sie bei der sicheren Nutzung achten sollten.

Welche Hilfsmittel unterstützen die häusliche Pflege?

Hilfsmittel helfen dabei, körperliche Einschränkungen auszugleichen und die Pflege zu Hause zu erleichtern. Welche Versorgung sinnvoll ist, richtet sich immer nach der individuellen gesundheitlichen Situation sowie der ärztlichen Einschätzung.

Zu den häufig eingesetzten Hilfsmitteln gehören:

  • Pflegebett mit höhenverstellbarer Liegefläche
  • Patientenlifter für den sicheren Transfer
  • Badelift oder Duschsitz
  • Toilettenstuhl oder Toilettensitzerhöhung
  • Rollator oder Gehstützen
  • Rollstuhl
  • Antidekubitus-Matratze
  • Hausnotrufsystem
  • Lagerungskissen
  • Greif- und Anziehhilfen

Ein Pflegebett kann das Aufstehen erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Ein Badelift kann das sichere Ein- und Aussteigen aus der Badewanne erleichtern. Ein Patientenlifter kann erforderlich sein, wenn ein selbstständiger Transfer nicht mehr möglich ist.

Ob ein bestimmtes Hilfsmittel geeignet ist, entscheidet sich immer nach dem individuellen Bedarf. Auch die Zuständigkeit der Kranken- oder Pflegeversicherung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und vom jeweiligen Hilfsmittel ab.

Wer übernimmt die Kosten für Hilfsmittel?

Welche Versicherung zuständig ist, richtet sich nach der Art des Hilfsmittels und den gesetzlichen Regelungen.

Medizinisch notwendige Hilfsmittel können von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Außerdem muss das Hilfsmittel erforderlich sein, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen (§ 33 SGB V).

Pflegehilfsmittel können Leistungen der Pflegeversicherung sein. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad. Das Hilfsmittel muss die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen (§ 40 SGB XI).

Für Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine gesetzliche Zuzahlung vorgesehen. Diese beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Die Zuzahlung ist auf den zu erstattenden Betrag begrenzt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Für technische Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung gilt ein Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Hilfsmittel. Die Kostenübernahme erfolgt immer im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Je nach Versorgung können Zuzahlungen oder weitere Eigenanteile anfallen.

Bei Fragen beraten Krankenkassen und Pflegekassen entsprechend Ihrer persönlichen Situation.

Hilfsmittel beantragen – Schritt für Schritt

Der Weg zum passenden Hilfsmittel ist meist unkompliziert und erfolgt in mehreren Schritten.

1. Ärztliche Verordnung

Zunächst beurteilt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt den medizinischen Bedarf. Ist ein Hilfsmittel erforderlich, wird eine ärztliche Verordnung ausgestellt.

2. Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse

Sie reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse oder – bei Pflegehilfsmitteln – bei Ihrer Pflegekasse ein. Die zuständige Kasse prüft den Anspruch. Falls erforderlich, kann eine Begutachtung erfolgen.

3. Versorgung

Nach der Genehmigung erfolgt die Versorgung entsprechend den vertraglichen Regelungen der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse durch einen geeigneten Leistungserbringer.

Ein ambulanter Pflegedienst in Frankfurt, Darmstadt oder Hanau wie Pflegedienst City unterstützt Sie auf ärztliche Verordnung bei der Anwendung medizinischer Hilfsmittel. Außerdem unterstützt der Pflegedienst bei Bedarf bei der Abstimmung mit den beteiligten Stellen. Entscheidungen über Genehmigungen treffen ausschließlich die zuständigen Kranken- oder Pflegekassen.

Hilfsmittel sicher nutzen

Ein Hilfsmittel kann seinen Nutzen nur entfalten, wenn es richtig eingesetzt wird.

Ein Pflegebett sollte so eingestellt werden, dass das Ein- und Aussteigen erleichtert wird. Vor jedem Transfer sollten die Bremsen festgestellt werden. Seitengitter sollten nur entsprechend der individuellen Situation und nach fachlicher Empfehlung verwendet werden.

Vor jeder Nutzung eines Badelifts sollten Sie die sichere Befestigung kontrollieren. Akkus sollten regelmäßig geladen werden.

Patientenlifter erfordern eine sorgfältige Einweisung. Hebetücher müssen zur Körpergröße und zum Gewicht der pflegebedürftigen Person passen. Eine unsachgemäße Anwendung kann das Verletzungsrisiko erhöhen.

Auch Rollatoren und Rollstühle sollten regelmäßig überprüft werden. Bremsen, Reifen und bewegliche Teile müssen funktionstüchtig bleiben.

Viele Hilfsmittel benötigen regelmäßige Wartungen oder technische Prüfungen. Die jeweiligen Leistungserbringer informieren Sie über notwendige Kontrollen.

Professionelle Unterstützung in Frankfurt, Offenbach, Darmstadt und Hanau

Hilfsmittel allein lösen nicht jede Herausforderung der häuslichen Pflege. Häufig ist eine Kombination aus technischen Hilfen, professioneller Pflege und Unterstützung durch Angehörige sinnvoll.

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie auf ärztliche Verordnung bei der Anwendung medizinischer Hilfsmittel. Im Rahmen der vereinbarten Pflegeleistungen kann er Angehörigen Hinweise zum sicheren Umgang mit Hilfsmitteln geben und praktische Fragen beantworten.

Für eine gute Versorgung arbeiten häufig Hausarztpraxis, Krankenkasse, Pflegekasse, Sanitätshaus, Apotheke und Pflegedienst zusammen. Jede Stelle übernimmt dabei ihre gesetzlich vorgesehene Aufgabe.

Je früher der individuelle Hilfsmittelbedarf geprüft wird, desto besser lässt sich die häusliche Pflege an die persönliche Situation anpassen. Geeignete Hilfsmittel können die Selbstständigkeit im Alltag unterstützen und dazu beitragen, das Sturzrisiko zu verringern.

Weiterführende Informationen von Pflegedienst City

Häufige Fragen zu Hilfsmitteln

Wer bezahlt ein Pflegebett?
Ein Pflegebett kann bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen von der Krankenkasse übernommen werden. Je nach Versorgung können Zuzahlungen anfallen.
Wie beantrage ich einen Badelift?
Nach einer ärztlichen Verordnung reichen Sie den Antrag bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein. Diese prüft den individuellen Anspruch und entscheidet über die Kostenübernahme.
Welche Hilfsmittel gibt es für die häusliche Pflege?
Zu den häufig eingesetzten Hilfsmitteln gehören Pflegebetten, Rollatoren, Rollstühle, Badelifte, Patientenlifter, Antidekubitus-Matratzen sowie Lagerungs- und Transferhilfen.
Unterstützt ein Pflegedienst bei Hilfsmitteln?
Ja. Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie auf ärztliche Verordnung bei der Anwendung medizinischer Hilfsmittel und kann bei Bedarf die Abstimmung mit den beteiligten Stellen unterstützen.

Mehr über unsere Standorte finden Sie auf Pflegedienst City Frankfurt, Pflegedienst City Hanau und Pflegedienst City Darmstadt.

Autor: Redaktion Pflegedienst City
Stand: August 2026

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