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Tages- und Nachtpflege im Rhein-Main-Gebiet: So lässt sich Pflege zu Hause ergänzen

28.09.2026

Tages- und Nachtpflege im Rhein-Main-Gebiet: So lässt sich Pflege zu Hause ergänzen

Wenn die Pflege zu Hause mehr Unterstützung erfordert, stellt sich für viele Familien die Frage nach einer passenden Ergänzung.

Tages- und Nachtpflege kann eine Möglichkeit sein, wenn die Versorgung zu Hause allein nicht ausreicht. Die pflegebedürftige Person verbringt dabei einen Teil des Tages oder der Nacht in einer teilstationären Einrichtung und lebt weiterhin zu Hause.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Tages- und Nachtpflege nutzen kann, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und wie sich die Leistung mit ambulanter Pflege kombinieren lässt. Die Informationen gelten für Frankfurt, Hanau, Darmstadt und das Rhein-Main-Gebiet. Stand: September 2026.

Was ist Tages- und Nachtpflege?

Tages- und Nachtpflege ist eine sogenannte teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI.

„Teilstationär“ bedeutet: Die pflegebedürftige Person lebt weiterhin in der eigenen Wohnung. Sie besucht zusätzlich eine Einrichtung für einen Teil des Tages oder der Nacht.

In der Tagespflege verbringen Gäste beispielsweise den Tag in einer Einrichtung und kehren anschließend nach Hause zurück. Bei der Nachtpflege findet die Betreuung während der Nacht statt.

Die Leistung soll die häusliche Pflege ergänzen oder stärken. Sie ist deshalb keine Alternative zum eigenen Zuhause, sondern kann ein zusätzlicher Baustein der Versorgung sein.

Für wen kommt Tages- oder Nachtpflege infrage?

Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben grundsätzlich pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5.

Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder durch die teilstationäre Pflege ergänzt beziehungsweise gestärkt werden soll.

Pflegegrad 1 hat keinen eigenen Anspruch auf die Sachleistung der Tages- und Nachtpflege. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hier der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Ob die Voraussetzungen für die Leistung im Einzelfall erfüllt sind, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und der individuellen Versorgungssituation.

Was übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 bis 5 im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bestimmte Kosten der teilstationären Pflege.

Für 2026 gelten folgende monatliche Leistungsbeträge:

  • Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro

Die Beträge beziehen sich auf die pflegebedingten Aufwendungen. Dazu gehören auch die Betreuung und notwendige medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung.

Was müssen Sie möglicherweise selbst bezahlen?

Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie bestimmte Investitionskosten werden grundsätzlich nicht aus dem Leistungsbetrag nach § 41 SGB XI übernommen.

Hier können Eigenanteile entstehen. Auch bei der Beförderung sollten Sie die Bedingungen der jeweiligen Einrichtung prüfen. Die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört grundsätzlich zum Anspruch. Bei größeren Entfernungen können jedoch einrichtungsabhängig zusätzliche Transportkosten entstehen.

Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann er auch für bestimmte Eigenbelastungen im Zusammenhang mit Tages- oder Nachtpflege eingesetzt werden. Dafür sind in der Regel entsprechende Belege bei der Pflegekasse einzureichen.

Welche Kosten tatsächlich entstehen und welche davon übernommen werden, hängt von der Einrichtung und der individuellen Situation ab. Die Entscheidung über die Bewilligung und Erstattung trifft die zuständige Pflegekasse.

Kann Tagespflege mit ambulanter Pflege kombiniert werden?

Ja. Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung genutzt werden.

Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden dabei nicht auf diese Ansprüche angerechnet. Das ist in § 41 SGB XI ausdrücklich geregelt.

Dadurch kann eine Versorgung entstehen, bei der verschiedene Angebote unterschiedliche Aufgaben übernehmen.

Zum Beispiel kann eine pflegebedürftige Person morgens zu Hause Unterstützung erhalten, tagsüber eine Tagespflege besuchen und am Abend wieder in die eigene Wohnung zurückkehren.

Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Unterstützungsbedarf, den Betreuungszeiten und den verfügbaren Angeboten vor Ort ab.

Wenn Sie bereits ambulante Pflege nutzen, können Sie die möglichen Kombinationen mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegedienst besprechen. Eine Übersicht über die ambulante Versorgung finden Sie auch in unserem Ratgeber „Häusliche Pflege – professionelle Unterstützung zu Hause“.

Wie sieht ein Tag in der Tagespflege aus?

Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Einrichtung. Häufig gibt es feste Zeiten für Ankunft, Mahlzeiten, Ruhephasen und gemeinsame Aktivitäten.

Je nach Angebot können beispielsweise Gespräche, Bewegungsangebote, Beschäftigung oder gemeinsames Essen zum Tagesablauf gehören.

Bei der Auswahl sollten Sie deshalb nicht nur auf den Preis achten. Wichtig ist auch, ob die Tagesstruktur zur Person und ihrem Unterstützungsbedarf passt.

Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?

Ein persönlicher Besuch kann helfen, die Einrichtung besser einzuschätzen.

  • Freie Plätze: Fragen Sie, ob aktuell ein Platz verfügbar ist und an welchen Wochentagen.
  • Betreuungszeiten: Prüfen Sie, ob die Zeiten zu Ihrem Alltag und zum Unterstützungsbedarf passen.
  • Fahrdienst: Klären Sie, ob die Einrichtung einen Fahrdienst anbietet und welche Bedingungen gelten.
  • Tagesstruktur: Fragen Sie nach Mahlzeiten, Ruhezeiten und Beschäftigungsangeboten.
  • Besonderer Unterstützungsbedarf: Bei Demenz, eingeschränkter Mobilität oder hohem Pflegebedarf sollte geklärt werden, ob die Einrichtung darauf eingestellt ist.
  • Kosten: Lassen Sie sich erklären, welche Kosten über die Pflegekasse abgerechnet werden und welche Eigenanteile entstehen.

Auch die Entfernung zur eigenen Wohnung kann wichtig sein. Lange Fahrtzeiten können für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen anstrengend sein.

Wie lässt sich die Versorgung zu Hause sinnvoll ergänzen?

Tagespflege und ambulante Pflege erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Die Tagespflege bietet Betreuung und pflegerische Versorgung während des Aufenthalts in der Einrichtung. Ambulante Pflege unterstützt dagegen direkt in der eigenen Wohnung.

In der Tages- oder Nachtpflege können auch notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erbracht werden. Für medizinische Maßnahmen zu Hause gelten die Regelungen der Behandlungspflege nach SGB V.

Welche Leistungen zu Hause notwendig und möglich sind, hängt immer von der individuellen Situation und der jeweiligen ärztlichen Verordnung ab.

Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber „Behandlungspflege zu Hause: Leistungen, Anspruch und Kosten“.

Ein Beispiel aus dem Pflegealltag

Eine ältere Person lebt weiterhin in der eigenen Wohnung. Morgens benötigt sie Unterstützung bei der Körperpflege und beim Ankleiden.

An mehreren Tagen pro Woche besucht sie eine Tagespflege. Dort erhält sie Betreuung, nimmt an gemeinsamen Aktivitäten teil und bekommt die notwendige pflegerische Unterstützung.

Am Nachmittag oder Abend kehrt sie nach Hause zurück. Die Familie übernimmt weiterhin einen Teil der Versorgung.

In einem solchen Fall kann die Tagespflege eine zusätzliche Unterstützung sein, ohne dass die Person ihre eigene Wohnung aufgeben muss.

Was sollten Angehörige vor der Entscheidung klären?

Vor der ersten Nutzung lohnt es sich, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf möglichst genau zu betrachten.

  • Zu welchen Tageszeiten wird Hilfe benötigt?
  • Kann die Person mehrere Stunden außerhalb der Wohnung verbringen?
  • Ist eine Betreuung während des Tages oder der Nacht sinnvoll?
  • Welche Aufgaben übernehmen Angehörige weiterhin selbst?
  • Welche Kosten entstehen zusätzlich zur Leistung der Pflegekasse?
  • Ist ein Fahrdienst erforderlich?

So lässt sich besser beurteilen, ob Tages- oder Nachtpflege zum Alltag der pflegebedürftigen Person und ihrer Familie passt.

Häufige Fragen

Kann ich Tagespflege auch nur an einzelnen Tagen nutzen?

Ob und an welchen Wochentagen eine Tagespflege genutzt werden kann, hängt vom Angebot und den freien Plätzen der jeweiligen Einrichtung ab.

Besprechen Sie deshalb direkt mit der Einrichtung, welche Besuchstage möglich sind.

Wird der Fahrdienst zur Tagespflege bezahlt?

Die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört grundsätzlich zum Leistungsanspruch nach § 41 SGB XI.

Bei größeren Entfernungen können jedoch je nach Einrichtung zusätzliche Transportkosten entstehen. Klären Sie dies vor Beginn der Betreuung.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn Tagespflege genutzt wird?

Die Nutzung von Tages- oder Nachtpflege führt nach § 41 SGB XI grundsätzlich nicht zu einer Anrechnung auf das Pflegegeld.

Auch Pflegesachleistungen und die Kombinationsleistung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich genutzt werden.

Kann der Entlastungsbetrag für Tagespflege genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können damit auch bestimmte Eigenbelastungen im Zusammenhang mit Tages- oder Nachtpflege erstattet werden.

Dafür gelten die Vorgaben der Pflegekasse. In der Regel müssen entsprechende Belege eingereicht werden.

Kann Tagespflege eine dauerhafte stationäre Pflege ersetzen?

Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung und soll die häusliche Pflege ergänzen oder stärken.

Ob sie den individuellen Unterstützungsbedarf ausreichend abdeckt, hängt von der persönlichen Situation und dem Umfang der benötigten Pflege ab.

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Sozialberatung. Beträge, Ansprüche und Fristen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und können sich ändern. Die Entscheidung über die Bewilligung und Erstattung trifft die zuständige Pflegekasse oder der jeweilige Kostenträger.

Autor: Pflegeberatung Pflegedienst City, examinierte Pflegefachkräfte mit Erfahrung in der ambulanten Pflege und Beratung von Familien in Frankfurt, Hanau und Darmstadt.

Fachlich geprüft: September 2026

Mehr über unsere Standorte finden Sie auf Pflegedienst City Frankfurt, Pflegedienst City Hanau und Pflegedienst City Darmstadt.

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