Entlastungsbetrag 131 Euro im Monat: So nutzen Sie ihn sinnvoll zu Hause
10.06.2026
Pflege zu Hause kostet Kraft für Sie und für Ihre Angehörigen. Viele Familien wissen nicht, dass ihnen jeden Monat bis zu 131 Euro zusätzlicher Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung zustehen kann, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Pflegedienst City in Frankfurt. Hanau und Darmstadt begleitet seit vielen Jahren Familien bei der häuslichen Pflege und der Nutzung von Leistungen der Pflegeversicherung. In diesem Ratgeber fassen wir unsere praktische Erfahrung und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen verständlich zusammen.
Sie erfahren, wer Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI hat, wofür Sie das Geld nutzen dürfen und wie Sie ihn Schritt für Schritt sinnvoll einsetzen können. Beträge und Regeln beziehen sich auf den Stand 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen jederzeit ändern.
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bis zu 131 Euro im Monat, um ihren Alltag zu erleichtern und Angehörige zu entlasten.
Der Betrag ist zweckgebunden. Das bedeutet: Sie bekommen das Geld in der Regel nicht bar ausgezahlt, sondern nutzen damit anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Wer hat Anspruch auf die 131 Euro im Monat?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflege hauptsächlich durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder beide gemeinsam erbracht wird.
Zuständig ist die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Sie prüft den Anspruch und die Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, sollten Sie diesen zuerst beantragen, zum Beispiel mit Hilfe unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Pflegegrad.
Einen Überblick über Leistungen nach Pflegegrad finden Sie zusätzlich im Artikel Pflegegrad 1–5: Leistungen und Unterstützung.
Wofür dürfen Sie den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag soll den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten. Er darf nur für bestimmte, von der Pflegekasse anerkannte Leistungen eingesetzt werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Sie können den Entlastungsbetrag zum Beispiel für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Dazu gehören je nach Anerkennung durch die Pflegekasse Hilfe beim Einkaufen, Begleitung zu Arztbesuchen, Unterstützung im Haushalt oder stundenweise Alltagsbegleitung.
Betreuungsangebote und Entlastung für Angehörige
Gerade bei Demenz oder psychischen Erkrankungen sind Betreuungsangebote wichtig. Der Entlastungsbetrag kann für stundenweise Betreuung zu Hause genutzt werden, damit Angehörige einmal durchatmen, Termine wahrnehmen oder Kraft sammeln können.
Leistungen anerkannter ambulanter Pflegedienste
Ein Teil der Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes kann, je nach Vereinbarung mit der Pflegekasse, über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die nicht direkt unter Grundpflege oder Behandlungspflege fallen.
Wenn Sie sich zunächst einen allgemeinen Überblick verschaffen möchten, finden Sie weitere Informationen in unserer Übersicht über die Pflegeleistungen von Pflegedienst City.
Pflegedienst City bietet unterschiedliche Entlastungsangebote an und klärt mit Ihnen, welche Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. Die Entscheidung über die Kostenerstattung trifft immer die Pflegekasse auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag Schritt für Schritt
Viele Familien lassen den Entlastungsbetrag ungenutzt, weil sie das Verfahren kompliziert finden. Mit einer klaren Reihenfolge wird es einfacher.
1. Pflegegrad feststellen lassen
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, stellen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung hilft, den tatsächlichen Hilfebedarf realistisch darzustellen. Unsere Ratgeber zum Pflegegrad beantragen und zu Pflegegrad 1–5 unterstützen Sie dabei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
2. Anerkannte Anbieter auswählen
Im nächsten Schritt wählen Sie Anbieter, die von der Pflegekasse anerkannt sind. Dazu zählen zum Beispiel Dienstleister für Unterstützung im Alltag oder ambulante Pflegedienste wie Pflegedienst City.
Wichtig ist, dass die Angebote von der Pflegekasse zugelassen sind. Nur dann kann die Erstattung aus dem Entlastungsbetrag erfolgen. Welche Anbieter anerkannt sind, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder in einer Pflegeberatung.
3. Leistungen nutzen und Rechnungen sammeln
Sie vereinbaren die gewünschten Leistungen mit dem Anbieter, zum Beispiel wöchentliche Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Der Dienstleister stellt Ihnen oder der Pflegekasse eine Rechnung über die erbrachten Leistungen aus.
Häufig reichen Sie die Rechnungen selbst bei der Pflegekasse ein. Manche Anbieter können auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn entsprechende Vereinbarungen bestehen.
4. Erstattung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse prüft die eingereichten Rechnungen und erstattet anerkannte Beträge bis zur Höhe von 131 Euro im Monat, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Zuzahlungen können entstehen, wenn die genutzten Leistungen teurer sind oder bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Nicht genutzte Beträge können je nach aktueller Rechtslage teilweise in die folgenden Monate übertragen werden. Wie lange das möglich ist und welche Fristen gelten, richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben Ihrer Pflegekasse.
Beispiele aus dem Pflegealltag
Beispiel 1: Haushaltshilfe für eine Seniorin
Frau S. lebt allein und hat Pflegegrad 2. Das Putzen und Einkaufen fällt ihr immer schwerer, ihre Tochter arbeitet Vollzeit und wohnt in einer anderen Stadt.
Über den Entlastungsbetrag nutzt Frau S. anerkannte Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Die Rechnungen werden bei der Pflegekasse eingereicht, die die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bis zu 131 Euro im Monat übernehmen kann.
Beispiel 2: Entlastung für pflegende Angehörige
Herr K. pflegt seine demenzkranke Ehefrau mit Pflegegrad 3 zu Hause. Er ist stark belastet und wünscht sich regelmäßig einige Stunden frei, um eigene Termine wahrzunehmen.
Mit dem Entlastungsbetrag finanziert die Familie stundenweise Betreuung zu Hause durch einen anerkannten Dienst. So kann Herr K. aufatmen, während seine Frau zuverlässig betreut ist, und die Pflegekasse beteiligt sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen an den Kosten.
Wie Pflegedienst City Sie unterstützt
Pflegedienst City ist in Frankfurt, Darmstadt und im Rhein-Main-Gebiet als ambulanter Pflegedienst tätig und kennt die Möglichkeiten des Entlastungsbetrags aus der täglichen Praxis. Unsere Pflegefachkräfte und unsere Pflegeberatung unterstützen Sie dabei, passende Entlastungsangebote auszuwählen und mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu kombinieren.
Wenn Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen bereits nutzen, kann unser Beitrag zur Kombileistung zusätzliche Hinweise geben.
Wir informieren Sie, welche Angebote von Pflegedienst City grundsätzlich über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können und wie die Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse abläuft. Die Entscheidung über Anerkennung und Kostenerstattung liegt immer bei der Pflegekasse und folgt den gesetzlichen Regelungen.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Verliere ich den Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Der Entlastungsbetrag wird monatlich gutgeschrieben und kann häufig über mehrere Monate angespart werden. Ob und wie lange Sie nicht genutzte Beträge in das nächste Jahr übertragen können, hängt von der jeweils geltenden Rechtslage und den Regelungen Ihrer Pflegekasse ab.
Kann ich den Entlastungsbetrag mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
In der Regel können Sie den Entlastungsbetrag zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen nutzen. Meist wird er nicht auf diese Leistungen angerechnet. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Bedingungen Ihrer Pflegekasse.
Mehr dazu finden Sie im Artikel zur Kombileistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?
In vielen Fällen wird der Entlastungsbetrag automatisch mit der Bewilligung des Pflegegrads eingerichtet. Damit er genutzt werden kann, müssen Sie jedoch anerkannte Angebote in Anspruch nehmen und entsprechende Nachweise bei der Pflegekasse einreichen.
Wie finde ich passende Angebote in meiner Region?
Eine erste Orientierung geben Informationsmaterialien Ihrer Pflegekasse und die Pflegeberatung vor Ort. Pflegedienst City unterstützt Sie zusätzlich dabei, geeignete Entlastungsangebote zu finden und diese in Ihren Pflegealltag zu integrieren.