Pflege

Pflegegrad 1: Welche Unterstützung gibt es wirklich im Rhein-Main-Gebiet?

20.06.2026

Pflegegrad 1: Welche Unterstützung gibt es wirklich im Rhein-Main-Gebiet?

Viele Menschen sind verunsichert, wenn sie den Bescheid „Pflegegrad 1“ erhalten. Der Alltag ist bereits anstrengender, aber Pflegegeld gibt es noch nicht. Oft bleibt das Gefühl: „Was habe ich jetzt überhaupt davon?“

Pflegedienst City begleitet seit vielen Jahren Familien in Frankfurt, Hanau und Darmstadt bei der häuslichen Pflege und bei Fragen rund um Pflegegrade. In diesem Ratgeber fassen wir Erfahrungen aus dem Alltag und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen verständlich zusammen.

Sie erfahren, welche Leistungen bei Pflegegrad 1 wirklich möglich sind, wie Sie diese im Rhein-Main-Gebiet nutzen können und in welchen Situationen ein ambulanter Pflegedienst eine sinnvolle Unterstützung ist. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand 2026 und können sich durch gesetzliche Änderungen ändern.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das bedeutet, dass Sie viele Dinge noch selbst schaffen, in einigen Bereichen aber bereits regelmäßig Hilfe, Anleitung oder Kontrolle brauchen.

Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder andere Gutachter der Pflegekassen. Für Pflegegrad 1 werden in der Regel 12,5 bis unter 27 Punkte vergeben.

Wichtig ist: Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein klassisches Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen für körperbezogene Pflege, wie sie erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen sind. Trotzdem stehen Ihnen mehrere konkrete Leistungen zur Verfügung, die im Alltag spürbar helfen können.

Leistungen bei Pflegegrad 1: Das steht Ihnen zu

Auch ohne Pflegegeld lohnt es sich, Pflegegrad 1 aktiv zu nutzen. Mehrere Bausteine lassen sich kombinieren und entlasten Sie und Ihre Angehörigen im Alltag.

Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Dieses Geld ist zweckgebunden und wird in der Regel nicht bar ausgezahlt.

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Terminen oder stundenweise Betreuung zu Hause. Die Pflegekasse erstattet die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, wenn anerkannte Anbieter genutzt werden.

Wie Sie den Entlastungsbetrag Schritt für Schritt nutzen, erklären wir ausführlich im Artikel „Entlastungsbetrag 131 Euro im Monat: So nutzen Sie ihn sinnvoll zu Hause“.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Zusätzlich können bei Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Viele Anbieter liefern Pflegehilfsmittel direkt nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Hausnotruf für mehr Sicherheit

Wenn Sie allein leben oder sich zu Hause unsicher fühlen, kann ein Hausnotrufsystem sinnvoll sein. Die Pflegekasse kann die Kosten für ein anerkanntes System im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ganz oder teilweise übernehmen.

Ein Hausnotruf gibt Ihnen und Ihren Angehörigen das Gefühl, im Notfall schnell Hilfe rufen zu können.

Wohnraumanpassung

Auch mit Pflegegrad 1 sind Zuschüsse für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung möglich, wenn diese Ihre Selbstständigkeit erhalten oder die Pflege erleichtern. Dazu zählen zum Beispiel Haltegriffe im Bad, rutschhemmende Beläge oder der Umbau zu einer schwellenarmen Dusche.

Die Pflegekasse prüft im Einzelfall, ob eine Maßnahme notwendig ist und in welcher Höhe sie sich beteiligen kann. Grundlage sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

Pflegeberatung

Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Diese hilft Ihnen dabei, Leistungen besser zu verstehen, Prioritäten zu setzen und passende Angebote in Ihrer Region zu finden.

Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt

Viele Familien verbinden mit einem Pflegegrad automatisch die Zahlung von Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 ist das jedoch nicht vorgesehen.

Auch klassische Pflegesachleistungen für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst werden in der Regel erst ab Pflegegrad 2 bewilligt.

Pflegegrad 1 ist deshalb vor allem ein „Einstiegsgrad“, der den Zugang zu Beratung, Entlastungsbetrag, Hilfsmitteln und Zuschüssen öffnet. Wer diese Bausteine gezielt nutzt, kann viel Stabilität im Alltag gewinnen.

Pflegegrad 1 im Alltag sinnvoll nutzen

Pflegegrad 1 ist besonders wertvoll, wenn erste Einschränkungen rechtzeitig ernst genommen werden. Schon kleine Hilfen können dazu beitragen, dass Sie länger selbstständig zu Hause leben können.

Beispiel 1: Unterstützung im Haushalt

Frau M. lebt allein und merkt, dass Einkaufen, Putzen und Wäsche zunehmend anstrengend werden. Mit dem Entlastungsbetrag organisiert sie anerkannte Unterstützung im Alltag.

Eine Hilfe kommt einmal pro Woche, erledigt Einkäufe, unterstützt im Haushalt und begleitet sie bei wichtigen Terminen. So bleibt Frau M. in ihrer Wohnung, ohne Angehörige zu überfordern.

Beispiel 2: Mehr Sicherheit durch Hausnotruf

Herr M. hatte vor kurzem einen Sturz in der Wohnung. Er steht wieder auf, fühlt sich aber unsicher, wenn er allein ist.

Mit Pflegegrad 1 beantragt er ein Hausnotrufsystem. Über einen Knopf am Handgelenk kann er im Notfall Hilfe rufen, was ihm und seiner Familie Sicherheit gibt.

Beispiel 3: Frühzeitige Entlastung für Angehörige

Frau K. pflegt ihren Ehemann, der körperlich noch recht fit ist, aber immer vergesslicher wird. Über Pflegegrad 1 nutzt sie den Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung zu Hause.

In dieser Zeit kann sie eigene Termine wahrnehmen und neue Kraft schöpfen. Gleichzeitig ist ihr Mann nicht alleine, sondern wird angeleitet und beschäftigt.

Welche Unterstützung gibt es im Rhein-Main-Gebiet?

Im Rhein-Main-Gebiet stehen viele anerkannte Angebote zur Verfügung, die bei Pflegegrad 1 genutzt werden können. Dazu gehören ambulante Pflegedienste, Anbieter für Unterstützung im Alltag, Beratungsstellen und Hilfsmittelversorger.

Entscheidend ist, dass die Leistungen von der Pflegekasse anerkannt sind und zu Ihrer persönlichen Situation passen. Nicht jedes Angebot ist automatisch abrechnungsfähig.

Pflegedienst City unterstützt Familien in Frankfurt, Hanau und Darmstadt dabei, passende Möglichkeiten zu finden und Leistungen sinnvoll zu kombinieren. Die Entscheidungen über Bewilligung und Erstattung trifft immer die Pflegekasse im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Welche Rolle spielt ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 1?

Auch wenn bei Pflegegrad 1 noch keine klassischen Pflegesachleistungen vorgesehen sind, kann ein ambulanter Pflegedienst schon früh eine wichtige Rolle spielen.

Typische Aufgaben sind:

  • Orientierung, welche Leistungen mit Pflegegrad 1 überhaupt möglich sind,
  • Unterstützung bei der Planung von Entlastungsangeboten und Hilfsmitteln,
  • Information, welche eigenen Leistungen teilweise über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können,
  • Hinweise, wann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein kann.

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen möchten, finden Sie weitere Informationen in unserer Übersicht über die Pflegeleistungen von Pflegedienst City.

Wann sollte ein Höherstufungsantrag geprüft werden?

Pflegegrad 1 ist oft nur eine Momentaufnahme. Wenn der Hilfebedarf zunimmt, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll werden.

Das gilt zum Beispiel, wenn Körperpflege, Mobilität, Orientierung oder Medikamenteneinnahme deutlich schwerer fallen oder Angehörige an ihre Grenzen kommen.

In solchen Situationen hilft es, Veränderungen im Alltag zu dokumentieren. So lässt sich besser einschätzen, ob Pflegegrad 1 noch ausreicht oder ob ein höherer Pflegegrad beantragt werden sollte.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Bei Pflegegrad 1 wird in der Regel kein Pflegegeld gezahlt. Stattdessen stehen andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Pflegeberatung und mögliche Zuschüsse zur Verfügung.

Kann ich mit Pflegegrad 1 einen Pflegedienst nutzen?

Ja, ein ambulanter Pflegedienst kann auch bei Pflegegrad 1 unterstützen, zum Beispiel durch Beratung, Entlastungsangebote oder Hilfe bei der Planung weiterer Schritte. Welche Leistungen im Einzelfall abgerechnet werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Entscheidungen der Pflegekasse.

Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?

Ja, Pflegegrad 1 kann sehr wertvoll sein. Er eröffnet den Zugang zu Beratung, Entlastungsleistungen, Hilfsmitteln und Zuschüssen, die den Alltag spürbar erleichtern können. Außerdem ist er ein wichtiger Ausgangspunkt, falls später ein höherer Pflegegrad notwendig wird.

Was tun, wenn Pflegegrad 1 abgelehnt wurde?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Bescheid nicht Ihrem tatsächlichen Hilfebedarf entspricht, können Sie Widerspruch einlegen. Wichtig sind eine gute Dokumentation des Alltags und eine sorgfältige Begründung.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel „Pflegegrad abgelehnt? Widerspruch richtig einlegen“.

Hinweis: Alle Angaben zu Leistungen und Beträgen basieren auf dem Stand 2026. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen Ihrer Pflegekasse und die gültigen gesetzlichen Vorgaben.

Dieser Ratgeber gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsberatung.

Autor: Pflegeberatung Pflegедienst City – examinierte Pflegefachkräfte mit Erfahrung in Frankfurt, Hanau und Darmstadt.

Fachlich geprüft: Juni 2026

Mehr über unsere Standorte finden Sie auf Pflegedienst City Frankfurt, Offenbach, Bad Vilbel, Bad Homburg, Pflegedienst City Hanau und Pflegedienst City Darmstadt.

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