Pflege Ratgeber

Pflegegrad bewilligt: Was ist jetzt zu tun?

19.10.2026

Pflegegrad bewilligt: Was ist jetzt zu tun?

Sie haben den Bescheid über Ihren Pflegegrad erhalten und möchten wissen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen infrage kommen können, wie Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen vergleichen und wann ein ambulanter Pflegedienst Unterstützung bieten kann.

Pflegedienst City begleitet Familien in Frankfurt, Darmstadt und im Rhein-Main-Gebiet bei Fragen zur häuslichen Pflege. Die Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2026. Gesetzliche Änderungen sind möglich.

1. Was sollten Sie direkt nach dem Bescheid tun?

Prüfen Sie zunächst das Schreiben Ihrer Pflegekasse. Achten Sie auf drei wichtige Angaben:

  • Pflegegrad: Welcher Pflegegrad wurde bewilligt?
  • Beginn: Ab welchem Datum gilt die Einstufung?
  • Gutachten: Liegt das Gutachten zur Pflegebegutachtung vor oder wurde es separat zugesandt?

Das Gutachten beschreibt, wie die Selbstständigkeit und der Unterstützungsbedarf eingeschätzt wurden. Vergleichen Sie diese Einschätzung mit dem tatsächlichen Alltag.

Wenn wichtige Einschränkungen fehlen oder der Pflegegrad aus Ihrer Sicht nicht passt, prüfen Sie den Bescheid und das Gutachten genauer. Welche weiteren Schritte möglich sind, hängt vom Einzelfall und den geltenden Fristen ab.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern Pflegegrad beantragen und Pflegegrad abgelehnt: Was Sie tun können.

2. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen: Was kann für Ihre Familie infrage kommen?

Welche Leistungen infrage kommen, hängt unter anderem vom Pflegegrad und davon ab, wie die Pflege zu Hause organisiert ist. Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder eine Kombination beider Leistungen infrage kommen.

Bei Pflegegrad 1 gelten andere Leistungsansprüche.

Pflegegeld bei Unterstützung durch Angehörige

Pflegegeld kann infrage kommen, wenn die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird. Die Pflegekasse überweist das Geld an die pflegebedürftige Person. Diese kann grundsätzlich selbst über die Verwendung entscheiden.

Die monatlichen Pflegegeldbeträge im Jahr 2026:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Die Beträge gelten für das Jahr 2026. Maßgeblich sind der Bescheid der Pflegekasse sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Zuzahlungen oder Eigenkosten können anfallen.

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf reguläres Pflegegeld.

Pflegesachleistungen bei Unterstützung durch einen Pflegedienst

Pflegesachleistungen sind keine Geldzahlung an die Familie. Sie dienen dazu, bestimmte Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes über die Pflegekasse abzurechnen.

Dazu können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung gehören. Die monatlichen Höchstbeträge im Jahr 2026:

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro

Die Pflegekasse übernimmt Kosten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und bis zur jeweiligen Leistungsgrenze. Je nach vereinbartem Leistungsumfang können zusätzliche Eigenkosten entstehen. Maßgeblich sind der Bescheid, der Versorgungsvertrag und die aktuelle gesetzliche Lage.

Bei Pflegegrad 1 besteht kein regulärer Anspruch auf diese Pflegesachleistungen. Welche Unterstützung und Kostenübernahme dennoch möglich sind, hängt von der konkreten Leistung und den verfügbaren Ansprüchen ab.

Können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist eine sogenannte Kombinationsleistung möglich. Wenn Sie einen Teil der Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst nutzen, kann anteilig Pflegegeld verbleiben.

Wie viel Pflegegeld übrig bleibt, richtet sich nach dem tatsächlich genutzten Anteil der Pflegesachleistungen und dem Bescheid der Pflegekasse. Wird beispielsweise die Hälfte des Sachleistungsbudgets genutzt, kann grundsätzlich die Hälfte des regulären Pflegegeldes verbleiben.

Welche Aufteilung zu Ihrer Familie passt, hängt davon ab, welche Aufgaben Angehörige übernehmen können und wobei professionelle Hilfe sinnvoll ist. Eine Pflegeberatung kann bei der Auswahl und Planung unterstützen.

3. Welche weiteren Leistungen können Sie prüfen?

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen können je nach Pflegegrad und persönlicher Situation weitere Leistungen infrage kommen. Anspruch, Höhe, Voraussetzungen und Fristen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und können sich ändern.

Entlastungsbetrag für häusliche Pflege

Bei häuslicher Pflege können Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 im Jahr 2026 grundsätzlich einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen. Der Betrag ist für bestimmte anerkannte Unterstützungsangebote bestimmt.

Dazu können beispielsweise anerkannte Alltagshilfen sowie bestimmte Betreuungsleistungen und Leistungen zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienste gehören. Nicht jede privat angebotene Haushaltshilfe kann darüber abgerechnet werden.

Der Entlastungsbetrag ist für anerkannte Unterstützungsleistungen bestimmt. Eine direkte Auszahlung an die pflegebedürftige Person ist nicht vorgesehen. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, richtet sich nach der Art des Angebots, der Bewilligung und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Angebote anerkannt sind.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können die häusliche Pflege erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

Bei häuslicher Pflege kann die Pflegekasse im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bis zu 42 Euro monatlich für geeignete Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernehmen. Die Kostenübernahme setzt die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Zuzahlungen können anfallen.

Anpassungen in der Wohnung

Wenn die Wohnung den Pflegealltag erschwert, kann ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen infrage kommen. Gemeint sind Veränderungen, die die Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung unterstützen können.

Ein Beispiel ist eine barriereärmere Dusche. Ein Zuschuss kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme betragen. Voraussetzung ist die vorherige Bewilligung durch die Pflegekasse. Beginnen Sie die Maßnahmen möglichst erst nach der Kostenzusage.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Je nach Situation können auch Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Pflegeberatung sinnvoll sein. Welche Leistungen sich kombinieren lassen, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite Leistungen.

4. Wann ist ein Beratungseinsatz erforderlich?

Ein Beratungseinsatz ist ein Beratungsbesuch in der häuslichen Umgebung. Er soll helfen, die Qualität der Pflege zu sichern und Angehörige fachlich zu unterstützen.

Ob der Besuch verpflichtend ist, hängt davon ab, welche Leistungen Sie beziehen:

  • Pflegegrad 2 bis 5 bei ausschließlich Pflegegeldbezug: Der Beratungseinsatz ist grundsätzlich einmal halbjährlich verpflichtend.
  • Pflegegrad 4 und 5: Häufigere Besuche, beispielsweise vierteljährlich, können unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
  • Pflegegrad 1: Ein freiwilliger Beratungseinsatz kann einmal halbjährlich genutzt werden.
  • Bezug von Pflegesachleistungen: Ein freiwilliger Beratungseinsatz kann einmal halbjährlich stattfinden.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist der Beratungseinsatz für die pflegebedürftige Person kostenfrei. Er wird von einer dafür zugelassenen Stelle durchgeführt.

Wenn der Beratungseinsatz verpflichtend ist, vereinbaren Sie den Termin rechtzeitig. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Zahlung aussetzen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Beratungseinsatz bei Pflegegrad: Ablauf und Fristen.

5. Wie sprechen Sie mit einem Pflegedienst über Unterstützung?

Wenn Sie Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst wünschen, ist ein erstes Gespräch ein sinnvoller Schritt. Dabei wird besprochen, wobei Hilfe benötigt wird und welche Leistungen infrage kommen können.

Für das Gespräch können folgende Informationen hilfreich sein:

  • Der Bescheid über den Pflegegrad
  • Eine Übersicht der täglichen Aufgaben, bei denen Hilfe benötigt wird
  • Die Zeiten, zu denen Unterstützung gebraucht wird
  • Aktuelle Angaben zu Erkrankungen und Einschränkungen
  • Ein aktueller Medikamentenplan, sofern relevant
  • Ärztliche Verordnungen, wenn Behandlungspflege benötigt wird

Besprechen Sie, welche Aufgaben Angehörige übernehmen können und wobei professionelle Hilfe sinnvoll sein kann. Ein ambulanter Pflegedienst kann beispielsweise bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der pflegerischen Betreuung oder bei der Haushaltsführung unterstützen.

Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart. Behandlungspflege, etwa Medikamentengabe oder Verbandswechsel, erfolgt ausschließlich auf ärztliche Verordnung und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Lassen Sie sich vor einer Vereinbarung erklären, welche Leistungen geplant sind, welche Kosten entstehen können und wie die Abrechnung erfolgt.

Die Bewilligung und Erstattung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der Entscheidung des zuständigen Kostenträgers.

Wenn Sie in Frankfurt, Darmstadt oder im Rhein-Main-Gebiet leben, unterstützt Sie Pflegedienst City gern bei der Einschätzung Ihres Bedarfs und der Auswahl geeigneter ambulanter Leistungen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

6. Was tun, wenn sich der Pflegebedarf verändert?

Der Pflegebedarf kann sich mit der Zeit verändern. Vielleicht benötigt ein Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt mehr Hilfe. Oder alltägliche Aufgaben fallen zunehmend schwerer.

Notieren Sie, welche Unterstützung zusätzlich notwendig geworden ist. Konkrete Beispiele aus dem Alltag helfen dabei, Veränderungen nachvollziehbar zu beschreiben.

Wenn dauerhaft mehr Hilfe benötigt wird, können Sie bei der Pflegekasse eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen. Die Pflegekasse prüft dann, ob eine erneute Begutachtung erforderlich ist.

Wenn sich der Gesundheitszustand plötzlich oder deutlich verschlechtert, sollte zunächst ärztlich geklärt werden, welche Unterstützung medizinisch notwendig ist.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad erhöhen: Wann ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist.

7. Was gilt bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Trotzdem können bestimmte Hilfen den Alltag erleichtern.

Dazu können beispielsweise der Entlastungsbetrag, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Anpassungen in der Wohnung gehören.

Für bestimmte Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes gelten bei Pflegegrad 1 besondere Voraussetzungen. Prüfen Sie deshalb, welche Angebote zu Ihrer Situation passen und welche Kosten übernommen werden können.

Eine Übersicht der Unterschiede finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad 1 bis 5: Voraussetzungen und Leistungen im Überblick.

Wie Pflegedienst City Sie nach der Bewilligung unterstützt

Nach der Bewilligung eines Pflegegrades stellen sich oft praktische Fragen: Welche Hilfe kann sinnvoll sein? Welche Leistungen können infrage kommen? Und welche Kosten sollten Sie vorab klären?

Pflegedienst City unterstützt Sie dabei, den Unterstützungsbedarf im Alltag zu besprechen und passende ambulante Leistungen zu prüfen. Gemeinsam können wir klären, welche Unterlagen relevant sind und welche Fragen vor Beginn der Versorgung geklärt werden sollten.

Alle Leistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Über die Bewilligung und Erstattung durch die Pflegeversicherung entscheidet die Pflegekasse beziehungsweise der zuständige Kostenträger.

Wenn Sie in Frankfurt, Darmstadt oder im Rhein-Main-Gebiet leben, beraten wir Sie gern und unverbindlich zu den Möglichkeiten der häuslichen Pflege. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Häufige Fragen: Pflegegrad bewilligt – was jetzt?

Was muss ich nach der Bewilligung des Pflegegrades zuerst tun?

Prüfen Sie den Bescheid, den bewilligten Pflegegrad und das Datum, ab dem er gilt. Klären Sie danach, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird und welche Leistungen dafür infrage kommen können.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist eine Kombinationsleistung möglich. Die Höhe des verbleibenden Pflegegeldes richtet sich nach dem tatsächlich genutzten Anteil der Pflegesachleistungen und dem Bescheid der Pflegekasse.

Wann muss ich einen Beratungseinsatz vereinbaren?

Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 bis 5 haben, ist der Beratungseinsatz grundsätzlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt ein halbjährlicher Turnus. Bei Pflegegrad 4 und 5 können unter bestimmten Voraussetzungen häufigere Besuche möglich sein.

Kann ich nach der Bewilligung einen Pflegedienst in Frankfurt oder Darmstadt kontaktieren?

Ja. Sie können Kontakt zu einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst aufnehmen und den individuellen Bedarf besprechen. Klären Sie vor Beginn, welche Leistungen vereinbart werden, welche Kosten entstehen können und wie die Abrechnung erfolgt.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf reguläres Pflegegeld oder reguläre Pflegesachleistungen. Möglich sein können unter anderem Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und der Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege.

Was kann ich tun, wenn der Pflegebedarf zunimmt?

Notieren Sie, welche zusätzliche Hilfe im Alltag benötigt wird. Wenn der Unterstützungsbedarf dauerhaft steigt, können Sie bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Bei einer plötzlichen Verschlechterung sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

Hinweis

Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse, Pflegeberatung oder andere zuständige Fachstellen.

Stand: Oktober 2026. Beträge, Ansprüche, Voraussetzungen und Fristen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und können sich ändern.

Autor

Pflegeberatung Pflegedienst City
Examinierte Pflegefachkräfte mit Erfahrung in Frankfurt, Darmstadt und dem Rhein-Main-Gebiet.

Fachlich geprüft: Oktober 2026

Mehr über unsere Standorte finden Sie auf Pflegedienst City Frankfurt, Pflegedienst City Darmstadt und Pflegedienst City Hanau.

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