Frankfurt a.M., Offenbach

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Unterstützung im Haushalt (SGB V)

Im Krankheitsfall bietet die gesetzliche Krankenkasse finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe,
wenn niemand für den Haushalt und die Kinder sorgen kann.

Unser ambulanter Pflegedienst ist gemäß § 72 SGB XI zugelassen und spezialisiert sich auf professionelle Hilfe bei der Haushaltsführung.

Erfahren Sie, wie wir Ihnen in herausfordernden Zeiten als Haushaltshilfe und Pflegedienst zur Seite stehen können.

Bei Krankheit

(§ 38 SGB V)

Bei einer Erkrankung fällt es einem sehr schwer, den Haushalt wie gewohnt weiterzuführen. Deshalb ist es in manchen Situationen notwendig, externe Unterstützung durch professionelle Betreuungskräfte zu erhalten.

Für Familien

(§ 38 SGB V)

Bei einer Erkrankung fällt es einem sehr schwer, den Haushalt wie gewohnt weiterzuführen , wenn noch Kinder im Haushalt leben, die Betreuung und Versorgung benötigen.

In der Schwangerschaft

(§ 24h SGB V)

Bei Beschwerden, während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, die über das normale Maß hinausgehen, fällt es einem sehr schwer, die Kinder zu betreuen oder den Haushalt wie gewohnt weiterzuführen.

RUFEN SIE UNS AN

(069) 949 465 50
(069) 949 465 51 (Fax)

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