Pflegegeld erhalten: Welche Pflichten haben Angehörige?
27.10.2026
Der Pflegegeldbescheid ist da. Jetzt stellt sich für viele Familien die Frage, welche Pflichten damit verbunden sind. Welche Termine müssen Sie einhalten? Was passiert, wenn ein Beratungseinsatz versäumt wird? Und wer unterstützt die Pflege, wenn Angehörige nicht alles allein leisten können?
Wer Pflegegeld bezieht, muss vor allem sicherstellen, dass die notwendige Versorgung zu Hause gewährleistet ist. Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben, insbesondere zum regelmäßigen Beratungseinsatz.
Pflegedienst City unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Frankfurt, Hanau, Darmstadt und im Rhein-Main-Gebiet bei Fragen zur häuslichen Pflege. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Pflichten und zeigt, wann professionelle Unterstützung sinnvoll sein kann. Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Änderungen sind möglich.
Pflegegeld: Diese Pflichten gelten nach der Bewilligung
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen, die ihre Versorgung zu Hause selbst sicherstellen. Das ist beispielsweise mit Unterstützung von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen möglich.
Die zentrale Voraussetzung ist, dass die notwendige Pflege tatsächlich gewährleistet ist. Dazu gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung im erforderlichen Umfang.
Für Angehörige bedeutet das im Alltag vor allem:
- Die notwendigen Pflegeaufgaben müssen zuverlässig abgedeckt sein.
- Die Versorgung sollte an Veränderungen des Pflegebedarfs angepasst werden.
- Vorgeschriebene Beratungseinsätze müssen rechtzeitig stattfinden und nachgewiesen werden.
- Wenn die eigene Unterstützung nicht mehr ausreicht, sollten zusätzliche Hilfen geprüft werden.
Das bedeutet nicht, dass Angehörige jede Aufgabe selbst übernehmen müssen. Entscheidend ist, dass die pflegebedürftige Person angemessen versorgt wird.
Welche Leistungen nach der Bewilligung infrage kommen und was Sie bei Ihrem Bescheid prüfen sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Pflegegrad bewilligt: Was ist jetzt zu tun?“.
Beratungseinsatz beim Pflegegeld: Fristen in Frankfurt und Darmstadt
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Grundlage ist § 37 Absatz 3 SGB XI.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 bis 5 ein einheitlicher Rhythmus:
- Pflegegrad 2 und 3: ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr.
- Pflegegrad 4 und 5: ebenfalls ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr. Zusätzlich können Sie freiwillig eine Beratung pro Vierteljahr nutzen.
Die frühere Pflicht zu vierteljährlichen Beratungseinsätzen bei Pflegegrad 4 und 5 wurde zum Jahreswechsel 2025/2026 geändert. Für Familien in Frankfurt, Darmstadt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet bedeutet das: In der Regel sind zwei Nachweise pro Kalenderjahr erforderlich.
Wer führt den Beratungseinsatz durch?
Die Beratung kann durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle mit pflegefachlicher Kompetenz erfolgen. Auch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen sowie qualifizierte Beratungspersonen der Kommunen können den Einsatz durchführen.
Die Kosten des vorgeschriebenen Beratungseinsatzes trägt die zuständige Pflegekasse. Bei privat Versicherten ist das zuständige Versicherungsunternehmen beziehungsweise der jeweilige Kostenträger verantwortlich. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen; Zuzahlungen können anfallen.
Was passiert bei einem Beratungseinsatz?
Die Pflegefachkraft bespricht mit der pflegebedürftigen Person und auf Wunsch mit ihren Angehörigen die aktuelle Versorgungssituation. Dabei geht es beispielsweise darum, ob die Pflege im Alltag funktioniert und ob zusätzliche Unterstützung hilfreich wäre.
Der Termin dient nicht dazu, Angehörige unter Druck zu setzen. Er soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und bei praktischen Fragen unterstützen.
Die erste Beratung muss stets in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Auf Wunsch kann jede zweite Beratung noch bis einschließlich 31. März 2027 per Videokonferenz erfolgen, sofern die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Beratungseinsatz versäumt: Was passiert mit dem Pflegegeld?
Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht in Anspruch genommen oder der Nachweis nicht erbracht, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen. Wird die Beratung wiederholt nicht abgerufen, kann das Pflegegeld vollständig entzogen werden. Das ergibt sich aus § 37 Absatz 6 SGB XI.
Deshalb sollten Sie einen Beratungstermin möglichst frühzeitig vereinbaren. Warten Sie nicht erst auf eine Erinnerung der Pflegekasse.
Was können Sie tun, wenn ein Termin ausgefallen ist?
- Kontaktieren Sie zeitnah den Pflegedienst oder die Beratungsstelle.
- Vereinbaren Sie einen Ersatztermin.
- Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob weitere Schritte erforderlich sind.
- Prüfen Sie Schreiben der Pflegekasse und beachten Sie darin genannte Fristen.
Ein nachgeholter Termin beseitigt nicht automatisch bereits eingetretene Folgen. Entscheidend sind die individuelle Situation und die Entscheidung der Pflegekasse.
Müssen Angehörige die Pflege allein übernehmen?
Nein. Pflegegeld setzt nicht voraus, dass Angehörige sämtliche Aufgaben persönlich erledigen. Sie können die Pflege mit weiteren privaten Pflegepersonen und professioneller Unterstützung ergänzen.
Ein ambulanter Pflegedienst kann auf ärztliche Verordnung vereinbarte Pflegeaufgaben übernehmen. Angehörige kümmern sich weiterhin um andere Tätigkeiten, etwa Einkäufe, Begleitung zu Terminen oder die tägliche Unterstützung im Familienalltag.
Wichtig ist, dass die Aufgaben sinnvoll verteilt sind und die notwendige Versorgung zuverlässig funktioniert.
Wenn Sie merken, dass die Pflege zunehmend belastend wird, sollten Sie frühzeitig über Entlastungsmöglichkeiten sprechen. Welche Unterstützung für Ihre Familie in Frankfurt, Darmstadt oder im Rhein-Main-Gebiet infrage kommt, hängt vom Pflegebedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistung nutzen
Wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst Leistungen erbringt, kann eine Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI infrage kommen.
Dabei werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander verbunden. Das Pflegegeld wird entsprechend dem Anteil der genutzten Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.
Diese Lösung kann sinnvoll sein, wenn Angehörige weiterhin an der Pflege beteiligt bleiben möchten, aber bestimmte Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können. Für viele Familien im Rhein-Main-Gebiet ist das eine flexible Möglichkeit, Unterstützung gezielt zu ergänzen.
Wie die Berechnung funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie bei der Planung achten sollten, erklären wir ausführlich im separaten Ratgeber „Kombinationsleistung clever kombinieren: Pflegegeld und Pflegesachleistung im Rhein-Main-Gebiet nutzen“.
Was tun, wenn sich der Pflegebedarf verändert?
Die häusliche Pflege bleibt nicht immer gleich. Manchmal benötigt ein Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt mehr Hilfe. In anderen Fällen werden alltägliche Aufgaben mit der Zeit schwieriger.
Wenn sich die Situation verändert, sollten Sie prüfen, ob die bisherige Unterstützung noch ausreicht.
Das kann bedeuten, Pflegeaufgaben neu zu verteilen, zusätzliche professionelle Hilfe einzubeziehen oder eine Höherstufung des Pflegegrades zu prüfen.
Eine Veränderung des Pflegebedarfs führt nicht automatisch zu einem höheren Pflegegrad. Über eine Höherstufung entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage des vorgesehenen Begutachtungsverfahrens.
Wie Sie erkennen, wann ein Antrag sinnvoll sein kann, lesen Sie im Ratgeber „Pflegegrad höherstufen: Wann ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist“.
Pflegedienst City unterstützt Familien in Frankfurt, Darmstadt und Rhein-Main
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie nicht alle Fragen zur häuslichen Versorgung allein klären. Pflegedienst City unterstützt Familien dabei, die nächsten Schritte zu verstehen und passende Hilfen auszuwählen.
Je nach Bedarf unterstützen wir Sie beispielsweise bei folgenden Themen:
- Beratungseinsätzen nach den gesetzlichen Vorgaben.
- Ambulanter Pflege zur Ergänzung der Unterstützung durch Angehörige, auf ärztliche Verordnung.
- Fragen zur Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Planung einer bedarfsgerechten häuslichen Versorgung.
Welche Leistungen möglich sind und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Über die Bewilligung und Erstattung entscheidet die zuständige Pflegekasse beziehungsweise der jeweilige Kostenträger; Zuzahlungen können anfallen.
Wenn Sie in Frankfurt, Hanau oder Darmstadt leben und Fragen zu Ihrer Pflegesituation haben, unterstützen wir Sie gern dabei, passende Angebote zu finden.
Häufige Fragen zu den Pflichten beim Pflegegeld
Wie oft ist der Beratungseinsatz bei Pflegegeld verpflichtend?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist ein Beratungseinsatz pro Halbjahr verpflichtend, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie zusätzlich freiwillig eine Beratung pro Vierteljahr in Anspruch nehmen.
Kann die Pflegekasse das Pflegegeld wegen eines versäumten Beratungseinsatzes kürzen?
Ja. Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht in Anspruch genommen oder nicht nachgewiesen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen. Bei wiederholter Nichtdurchführung kann die Zahlung vollständig entzogen werden.
Dürfen Angehörige Pflegegeld beziehen und gleichzeitig einen Pflegedienst nutzen?
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt. Sie kann die häusliche Pflege mit professioneller Unterstützung ergänzen. Werden zusätzlich Pflegesachleistungen genutzt, kann eine Kombinationsleistung infrage kommen. Das Pflegegeld wird dann anteilig berechnet.
Muss ich eine Veränderung des Pflegebedarfs melden?
Wenn sich der Pflegebedarf verändert, sollten Sie prüfen, ob der bestehende Pflegegrad und die Versorgung noch passen. Bei dauerhaft höherem Unterstützungsbedarf kann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein. Welche Schritte erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Hinweis und fachliche Einordnung
Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungsansprüche, Fristen und Erstattungen richten sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen und der Entscheidung der zuständigen Pflegekasse beziehungsweise des Kostenträgers.
Autor: Pflegeberatung Pflegedienst City, examinierte Pflegefachkräfte mit Erfahrung in Frankfurt, Hanau und Darmstadt.
Fachlich geprüft: Oktober 2026.
Mehr über unsere Standorte finden Sie auf Pflegedienst City Frankfurt, Pflegedienst City Hanau und Pflegedienst City Darmstadt.